Aus den Niederlanden erreicht mich seit Jahren ein Ärgernis, das ich der deutschen Leserschaft nicht länger vorenthalten kann: Dort funktioniert etwas. Die Koninklijke Bibliotheek, die Nationalbibliothek des Königreichs, betreibt eine landesweite digitale Ausleihe – die „online Bibliotheek” –, über die jedes Bibliotheksmitglied zwischen Rotterdam und Groningen E-Books und Hörbücher bezieht. Ein Land, eine Plattform, ein Bibliotheksausweis. Rund 48.000 E-Books, gut 16.000 Hörbücher, über 700.000 registrierte Konten. Man lese diese Zahlen zweimal und frage sich dann, warum einem beim Gedanken an die deutsche Onleihe sofort der Ladebalken vor Augen steht.
Der Befund: Die Flatrate ist längst da, nur nicht bei uns
Während die Branche über Streamingdienste für Bücher debattiert, als handele es sich um Science-Fiction, existiert das Modell seit einem Jahrzehnt in Staatshand. Die Niederländer haben ihre digitale Bibliothek national organisiert: eine Infrastruktur, ein Katalog, eine App, getragen von der Nationalbibliothek. Der Norden macht Ähnliches. Nur der deutsche Weg ist ein anderer: Bei uns lizenziert jede Stadtbibliothek einzeln oder im Verbund, was der Dienstleister divibib ihr über die Onleihe zuteilt – ein System, das seit 2007 existiert und sich seither anfühlt wie 2007.
Beweisstück A: Luxemburg hat es erlaubt
Das juristische Fundament ist dabei längst gegossen. Am 10. November 2016 entschied der Europäische Gerichtshof im Verfahren C-174/15 – angestrengt von den niederländischen Bibliotheken, versteht sich –, dass das Verleihen eines E-Books dem Verleihen eines gedruckten Buches gleichgestellt werden kann. Die Bedingung trägt den schönen Namen „one copy, one user”: Eine Lizenz, ein Leser, wer zu spät kommt, wartet. Die digitale Kopie muss sich also benehmen wie ein Buch, inklusive der Demütigung der Warteliste. Aber sie darf verliehen werden, ohne dass der Verlag jedes Mal gefragt werden muss.
Man beachte die Ironie: Die Justiz hat der Bibliothek das E-Book behandelbar gemacht wie Papier – dieselbe Justiz, die dem Käufer drei Jahre später das Eigentum am E-Book absprach. Die Bibliothek darf verleihen, was Sie nicht besitzen dürfen. Wenn Ihnen das unlogisch vorkommt, haben Sie es verstanden.
Beweisstück B: Der deutsche Sonderweg ist ein Wartezimmer
Hierzulande hingegen wird um jedes einzelne E-Book gerungen, als ginge es um Baugenehmigungen. Die Verlage müssen der Onleihe ihre Titel nicht überlassen; viele tun es spät, manche gar nicht. Das Verfahren heißt „Windowing”: Das E-Book erscheint, und die Bibliothek bekommt es erst Monate später – damit der zahlende Kunde nicht auf die Idee kommt, das Lesen könne eine öffentliche Angelegenheit sein. Bibliotheksverbände fordern seit Jahren eine gesetzliche Verleihpflicht gegen Vergütung, der Börsenverein warnt vor dem Untergang des Marktes, die Politik sucht nach einem Kompromiss, und der Leser wartet. Er wartet auf Platz 47 der Warteliste, und wenn er dran ist, hat er vergessen, warum er das Buch wollte.
Beweisstück C: Was der Markt anbietet, wenn der Staat zögert
In die Lücke drängen die kommerziellen Flatrates, Skoobe und Kindle Unlimited voran. Deren Kataloge bestehen, höflich formuliert, aus dem, was die Verlage entbehren können – der Bestseller von heute findet sich dort so selten wie der Professor auf BookTok freiwillig. Das Prinzip ist das alte: Der Konzern verleiht Ihnen, was Sie für einen Kauf halten sollen, nur diesmal ehrlich als Abo etikettiert. Immerhin: Beim Abo weiß man, dass einem nichts gehört. Es ist die aufrichtigste Rechtsform des digitalen Buchmarkts.
Ein Wort zur Vorgeschichte dieses Hauses
Auch dies eine Wiedervorlage: Bereits 2015 wurde unter dieser Adresse über das niederländische Modell berichtet – eine staatlich getragene Abo-Bibliothek, damals eine kleine Sensation. Der Text ist, wie alles Digitale ohne Pflege, verschwunden. Das Modell nicht. Es ist gewachsen, still und zuverlässig, während anderswo debattiert wurde. Manchmal ist die Pointe einfach: Die Niederländer haben es gemacht.
Das Urteil
Der Professor ordnet an: Erstens, der Bibliotheksausweis ist die einzige Flatrate, die Sie brauchen – er kostet weniger als zwei Monate Kindle Unlimited und enthält die Weltliteratur. Zweitens, wer die Onleihe verflucht, verfluche bitte nicht die Bibliothekarin, sondern die Lizenzpolitik, die ihr die Hände bindet. Drittens, man schaue gelegentlich neidlos ins Nachbarland: Eine Nationalbibliothek, die 700.000 Bürgern E-Books verleiht, ist keine Utopie, sondern ein Haushaltsposten. Es ist erstaunlich, wie viel Zukunft man bekommt, wenn man sie einfach bestellt.
Prof. Lesebefehl bleibt Mitglied seiner Stadtbibliothek. Nicht aus Nostalgie – aus Prinzip. Es ist der letzte Ort, an dem „ausgeliehen” noch bedeutet, dass man etwas zurückgeben darf, statt dass es einem weggenommen wird.